CYBERSECURITY / Cyberangriffe auf Aufzüge

wie reagiere ich auf Mängel in der Prüfbescheinigung?

Rheine_September 2023

Sollten sie als Betreiber einen Hinweis zu "Cyberangriffen" erhalten haben seien sie beruhigt: Aktuell (09/2023) fand solch ein Angriff noch nicht statt. Allerdings gilt der Grundsatz: Was man angreifen kann,  wird früher oder später auch angegriffen. Gerne bereiten wir das Thema für sie auf und haben auch eine Lösung im letzten Teil dieses Textes für sie parat.

GS electronic ist im Aufzugsbereich absoulter Nischenprofi für Zwei-Wege-Kommunikationssysteme (alt: Aufzugnotrufsysteme). Wir haben eigene Ingenieurteams und alleine um das Thema Cybersecurity kümmern sich zehn Personen in unserem Hause. Schließlich bleiben wir nicht stehen und entwickeln bereits die neueste Gerätegeneration. Und je digitaler etwas wird... .

Als Dienstleister werden wir inzwischen beinahe täglich mit Anfragen zum "Mangel in der Prüfbescheiningung" konfrontiert oder mit angebotenen "Analysen" der Cybersecurity. Doch worum geht es hier?

Worum geht es beim Thema Cybersecurity?
Grundlegend wird Ihnen von Prüforganisationen nahegelegt ihren Aufzug bzw. die verbauten Komponenten auf mögliche Bedrohungen hin zu überprüfen.

Ein Zahnrad oder Synthetiköl stellt sicherlich keine Cyberbedrohung dar, ein mit dem Internet oder lokalem Netz (LAN;  LocalArea Network) verbundene Komponente KÖNNTE zumindest schon. Jedoch sind die Hersteller hier nicht auf die Nase gefallen und verschlüsseln bestmöglich nach Industriestandards.

Ob dies jedoch so ist, soll nach der TRBS 1115 (eine Technische Regel für Betriebssicherheit, frei im Internet erhältlich) nun vom Betreiber geprüft werden.

Und selbst wenn keine Gefahr von dem Bauteil ausgeht, soll es mit Datum der Betrachtung in der GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG festgehalten werden.

Im Falle des Aufzugnotrufs / Zwei-Wege-Kommunikationssystems ist es sehr einfach: Diese Systeme beeinflussen in der Regel den Aufzug nicht, sie empfangen nur Daten und aktivieren lediglich Dinge wie das Notlicht,  die Schachthupe und steuern Piktogramme (Signale im Aufzug) an. Sie sind kein PESSRAL und auch keine MSR-Bauteile. Damit sind sie eigentlich raus...eigentlich.

Da es dennoch oftmals gefordert wird, haben wir unseren Kunden und den Kunden unserer Vertriebspartner ein Schreiben erstellt, wo die Risiken im Zusammenhang mit der Cybersecurity durch uns unter die Lupe genommen werden. Gerne senden wir es Ihnen für Ihre Unterlagen und der Anpassung der Gefährdungsbeurteilung zu.

kurz:

  1. Setzen Sie sich mit ihrem Aufzugunternehmen in Verbindung
  2. Die Aufzugunternehmen holen die Infos zu den Aufzugkomponenten bei den Herstellern ein
  3. Diese Informationen packen sie ihrer aktualisierten Gefährdungsbeurteilung bei oder senden sie dem anfordernden Prüfinstitut im Nachgang nach einer Prüfung mit Mangel zu.
  4. Haben sie ein Notrufsystem von GSelectronic stellen wir Ihnen ein Dokument kostenfrei zur Verfügung.

Hinweis: Dieser Infotext ist Stand 09/2023 und stellt selbsterklärend keine Rechtsberatung dar. Wir sehen es als erste Orientierung und Hilfsangebot als Dienstleister.

siehe auch TRBS 1115 & Betriebssicherheitsverordnung

Jedem Aufzug sein Notrufgerät:

Pflicht seit 2021

Moderne Aufzüge sind aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. Vom mehrstöckigen Mietshaus bis zum Bürohochhaus, vom Parkhaus bis zur Einkaufsgalerie - das ständige Auf und Ab hält uns in den verschiedensten Lebensbereichen in Bewegung. Dabei stellen Aufzüge das sicherste Verkehrsmittel überhaupt dar. Jedoch ist selbst das beste Aufzugsystem vor Störungen nicht sicher, und so müssen seit 1999 sowohl Personen- als auch Lastenaufzüge, für den Notfall mit einem sog. Zwei-Wege-Kommunikationssystem oder auch Aufzugnotruf ausgestattet werden.

WICHTIGER HINWEIS für Aufzugbetreiber zur gesetzlichen Frist

Seit dem 01.01.2021 ist es gesetzlich verpflichtend, dass jeder Aufzug ein Aufzugnotrufgerät eingebaut bekommt. Dieses unterliegt besonderen Eigenschaften, die in der EuropaNorm 81-28 geregelt wurden. Denn es ist die Betreiberpflicht Personen zu schützen, die einen Aufzug benutzen. Neue Anforderungen werden an die von uns produzierten Zweiwege Kommunikationssysteme gestellt:

  • Stromausfall? Notbetrieb durch USV mindestens 1h + 15Min aktive Gesprächszeit
  • Bereitschaft?  Weiterleitung an eine 24/7 besetzte externe Notrufzentrale
  • Lautstärke?    Regelbare Gerätelautstärke
  • Signal?           Ansteuerung der sog. Piktogramme im Aufzug
  • usw.

Unsere aktuellen Baureihe LIFTDialog.GSM 2.1 erfüllt diese Norm und kann beruhigt geordert werden. Ihr Aufzugunternehmen wird sie dahingehend gerne beraten.


Gesetzliche Vorschriften

Dem Betreiber eines Aufzugs obliegen nach der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) besondere Pflichten beim Betrieb von Aufzuganlagen. Hierzu gehört neben der sicherheitstechnischen Bewertung (Gefährdungsanalyse) von Aufzugsanlagen auch die Verpflichtung, auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit zu reagieren sowie für die sachgerechte Durchführung der Befreiungsmaßnahmen zu sorgen. Hierzu gibt die TRBS 2181 (Technische Regeln Betriebsicherheit – Gefahr des Eingeschlossen seins) dem Betreiber die notwendigen Regeln und Informationen an die Hand, mit deren Hilfe er das haftungsrechtliche Risiko minimieren kann.

*** NEU & AKTUELL - CYBERSECURITY ***
Früher oder später werden Sie als Betreiber eines Aufzugs im Rahmen der Prüfung durch ihre ZÜS (Dekra, TÜV, GTÜ) mit diesem Thema konfrontiert. Erfahren Sie oben auf der Seite mehr dazu.

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Konkrete Stellungnahme des Aufzugsverbandes und speziell für Geräte von GS electronic Gebr. Schönweitz GmbH zum Thema Cybersecurity


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